für Planung, Bau und Montage von Baum- und Stelzenhäusern in Ikosaeder‑Form
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Schreinerei Thomas Schwerter (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (Privat- und Gewerbekunden) über die Planung, Herstellung, Lieferung und Montage von Baumhäusern, Stelzenhäusern und modularen Ikosaeder‑Konstruktionen.
1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Der Auftragnehmer plant, produziert und montiert individuelle Baum- und Stelzenhäuser in Ikosaeder‑Form.
2.2. Der Leistungsumfang umfasst – sofern nicht anders vereinbart – folgende Bestandteile:
• Planung & Entwurf
• Statik und bautechnische Berechnungen
• Baumprüfung durch zertifizierte Baumgutachter
• Fundament- bzw. Stelzenkonstruktion
• Lieferung aller Bauteile
• Montage vor Ort
• Innenausbau gemäß Angebot
• Unterstützung bei Genehmigungsverfahren
2.3. Sonderausstattungen, autarke Systeme oder Zusatzmodule sind gesondert zu vereinbaren.
3. Angebot & Vertragsabschluss
3.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
3.2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
3.3. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.
4. Preise & Zahlungsbedingungen
4.1. Alle Preise verstehen sich inklusive Planung, Lieferung, Montage und aller im Angebot aufgeführten Leistungen.
4.2. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises fällig.
4.3. Weitere Zahlungen erfolgen nach Baufortschritt oder gemäß individueller Zahlungsvereinbarung.
4.4. Die Schlusszahlung ist nach Abnahme des Bauwerks fällig.
4.5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Arbeiten auszusetzen.
5. Genehmigungen & behördliche Auflagen
5.1. Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden bei der Einholung erforderlicher Genehmigungen.
5.2. Die Verantwortung für die rechtzeitige Erteilung der Genehmigungen liegt beim Kunden.
5.3. Verzögerungen durch Behörden verlängern die Liefer- und Montagefristen entsprechend.
6. Baumprüfung & Standortbedingungen
6.1. Die Tragfähigkeit und Gesundheit des Baumes werden durch einen zertifizierten Baumprüfer bewertet.
6.2. Sollte der Baum ungeeignet sein, wird der Kunde informiert und alternative Lösungen (z. B. Stelzenfundament) werden angeboten.
6.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unvorhersehbare Veränderungen des Baumes entstehen (z. B. Krankheiten, Sturmschäden).
7. Lieferung & Montage
7.1. Liefer- und Montagezeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich Fixtermine vereinbart wurden.
7.2. Der Kunde stellt sicher, dass der Montageort frei zugänglich ist.
7.3. Witterungsbedingte Verzögerungen berechtigen den Auftragnehmer zur Anpassung des Zeitplans.
7.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen (z. B. Baumgutachter, Transportdienstleister).
8. Abnahme
8.1. Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme.
8.2. Geringfügige Mängel, die die Nutzung nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
8.3. Mit Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.
9. Gewährleistung & Haftung
9.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
9.2. Der Auftragnehmer haftet nicht für:
• natürliche Alterung von Holz und Naturmaterialien
• Schäden durch extreme Witterung, höhere Gewalt oder unsachgemäße Nutzung
• Veränderungen am Baum, die nach der Baumprüfung auftreten
9.3. Für statische Berechnungen und Baumgutachten haftet der jeweilige Fachpartner im Rahmen seiner gesetzlichen Verantwortung.
9.4. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Bauwerk Eigentum des Auftragnehmers.
10.2. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer den Rückbau verlangen.
11. Rücktritt & Kündigung
11.1. Der Kunde kann bis zum Beginn der Produktion gegen Zahlung einer angemessenen Aufwandsentschädigung zurücktreten.
11.2. Nach Produktionsbeginn ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
11.3. Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:
• Genehmigungen nicht erteilt werden
• der Baum ungeeignet ist und der Kunde keine Alternative akzeptiert
• der Kunde trotz Mahnung nicht zahlt
12. Datenschutz
12.1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt.
12.2. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Es gilt deutsches Recht.
13.2. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde Kaufmann ist.
13.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.